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Travail.Suisse Aargau verurteilt die Missstände in den Privathaushalten

In der Schweiz arbeiten gemäss der Zeitschrift Beobachter schätzungsweise 30‘000 Privatpflegerinnen. Ältere Menschen lassen sich während 24 Stunden von einer im Ausland lebenden Frau zu Hause betreuen und dies 30 Tage am Stück. Werden die Tagesansätze auf Stundenansätze umgerechnet gibt es Fälle, in denen die Betreuerinnen nebst Kost und Logis Fr. 3.20 erhalten. Hier wird die Not der Frauen teilweise schamlos ausgenutzt. Mit Scheinselbständigkeiten oder Arbeitsverhältnissen, welche sich in der gesetzlichen Grauzone bewegen, werden diese Frauen ausgebeutet. Mit diesen teilweise zu tiefen Einkommen kann man den Lebensunterhalt in der Schweiz nicht bestreiten.

Wer in der Schweiz eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist Arbeitgeber mit entsprechenden Pflichten. Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2010 auf die Missstände „Lohnunterbietungen bei Hausangestellten in der privaten Hauswirtschaft“ reagiert und die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) verabschiedet. Darin wird ein Mindestlohn von Fr. 18.20 für ungelehrtes und Fr. 22.00 für gelehrtes Personal festgelegt.

Travail.Suisse Aargau fordert den Bundesrat auf, dieser Ausbeutung ein Ende zu setzen und über einen Normalarbeitsvertrag für die Betreuung und Pflege in den Privathaushalten einen Mindestlohn festzulegen. Zudem ist die Einhaltung des schweizerischen Arbeitsrechts einzufordern.

 

Präsident

Andre Rotzetter